Grundregeln/ Hausordnung

Grundregeln des Schullebens am Carl-Bosch-Gymnasium Ludwigshafen

Vorbemerkung

Die am Schulleben des Carl-Bosch-Gymnasiums Beteiligten bilden eine Gemeinschaft. Elternhaus und Schule sind Partner, die bei der Erziehung und Bildung des Kindes gemeinsam das gleiche Ziel verfolgen. Wir achten die Persönlichkeit aller am Schulleben Beteiligten und gehen höflich und respektvoll miteinander um. Mit unserer Selbstverpflichtung auf die folgenden Regeln wollen wir diese Grundsätze fördern und vorleben.

 Grundlagen eines lebendigen Schullebens im CBG

Schule braucht die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller, um ein Klima des Miteinander zu schaffen und das Wir-Gefühl der Schule zu fördern.

  •  Schüler und Schülerinnen können sich mit ihren Anliegen an Lehrinnen und Lehrer ihres Vertrauens wenden.
  • Lehrer und Eltern suchen Kontakt zueinander und helfen sich gegenseitig bei der Lösung schulischer Probleme.
  • Eltern unterstützen Lehrinnen und Lehrer und sind zu konstruktiven Gesprächen bereit.
  • Eltern begleiten ihre Kinder bei der Erfüllung ihrer schulischen Aufgaben.
  • Wir begegnen uns höflich und respektvoll, wir nehmen und gegenseitig ernst und arbeiten beim Lehren und Lernen vertrauensvoll zusammen.
  • Wir hören einander zu und lassen uns ausreden.
  • Wir behandeln einander fair – unabhängig von Herkunft und Religion, Geschlecht, Leistung und Aussehen.
  • Wir setzen uns füreinander ein und helfen uns gegenseitig.
  • Wir grenzen niemanden aus.
  • Wir arbeiten miteinander und ermuntern uns zu Leistung.
  • Wir achten die Leistung anderer.


Lernklima und Verhalten in Klasse und Schule

Gemeinsam gestalten wir ein Lernklima, in dem alle mit Freude lernen und ihre Fähigkeiten entfalten können, in dem Fehler als Schritte zur Lösung zugelassen werden und in dem alle stolz auf ihre Leistungen sein dürfen.

  • Wir begrüßen uns zum Stundenbeginn.
  • Wir bereiten uns angemessen vor.
  • Wir bringen unser Arbeitsmaterial mit.
  • Wir beteiligen uns aktiv am Unterricht.
  • Wir beachten die Gesprächsregeln.
  • Wir halten unseren Klassenraum in Ordnung.
  • Wir gehen mit dem Mobiliar und dem Unterrichtsmaterial sorgsam um.
  • Wir respektieren das Rauchverbot.
  • Wir halten die Toiletten sauber.
  • Wir werfen Abfälle in die dafür vorgesehenen Mülleimer.
  • Wir beachten die Hausordnung.

Kunst am Neubau

Hausordnung

Das Zusammenleben an unserer Schule wird erleichtert, wenn alle höflich, rücksichtsvoll und tolerant miteinander umgehen. Die Regeln dieser Hausordnung sollen hierbei helfen.

  1. Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende

Der reguläre Unterricht beginnt um 7.55 Uhr.

Schülerinnen und Schüler halten sich bis 7.45 Uhr im Hof auf. Bei schlechtem Wetter (z. B. Regen, strenge Kälte) stehen auch die Flure des Erdgeschosses als Aufenthaltsbereich zur Verfügung.

Schülerinnen und Schüler, die vor 7.35 Uhr an der Schule eintreffen, dürfen sich in das Foyer begeben.

Ab 7.45 Uhr gehen alle zu ihren jeweiligen Sälen.

Sollte zehn Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde keine Lehrerin bzw. kein Lehrer bei der jeweiligen Klasse bzw. dem jeweiligen Kurs sein, meldet dies eine Schülerin oder ein Schüler (z. B. die Klassensprecherin / der Klassensprecher) bei der Lehrkraft, die für den Vertretungsplan zuständig ist, in Raum 304 (oder im Sekretariat).

Allen Schülerinnen und Schülern, die nach der letzten Schulstunde nicht sofort nach Hause gehen können, stehen die jeweiligen Aufenthaltsbereiche (Altbau- und Neubaufoyer) zur Verfügung.

Beginnt für eine Klasse der Unterricht später als zur ersten Stunde, so halten sich die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse vor ihrem Unterrichtsbeginn in den genannten  Aufenthaltsbereichen auf.

Diese Schülerinnen und Schüler gehen erst kurz vor ihrer ersten Unterrichtsstunde zu dem jeweiligen Saal, damit andere Klassen und Kurse nicht gestört werden.

 

  1. Pausen, Freistunden, Verlassen des Schulgeländes

Zu Beginn der Hofpause gehen alle Schülerinnen und Schüler sofort zum Schulhof.

Da während der Hofpause alle Säle abgeschlossen werden, nehmen alle, die nach dieser Pause in einem anderen Saal als vor der Pause unterrichtet werden, ihre Taschen mit in den Hof.

Während der Hofpause können nur die Toiletten im Erdgeschoss des Alt- und Neubaus benutzt werden.

Bei Regenpausen stehen die Gänge des Schulhauses als Aufenthaltsbereich zur Verfügung. Die Altbauaufsicht trifft die Entscheidung und informiert die Schulgemeinschaft per Durchsage.

Wie alle Einrichtungen unserer Schule, sind auch die Anlagen im Hof pfleglich zu behandeln.

Jeder – nicht nur der jeweilige Pausendienst – achtet auf einen sauberen Schulhof.

Drei Minuten vor dem Ende der Hofpause (09:42 Uhr bzw. 11:32 Uhr) begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zügig zu ihren Klassenräumen. Der Unterricht beginnt mit dem Ende der Pause um 9:45 Uhr bzw. um 11:35 Uhr.

Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 halten sich von Beginn ihrer
ersten Unterrichtsstunde bis zu ihrem Schulschluss des jeweiligen Tages auf dem Schulgelände auf. Sie dürfen das Schulgelände nur dann verlassen, wenn es ihnen eine Lehrkraft erlaubt.

Den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 11 bis 13 stehen während ihrer Freistunden der MSS-Aufenthaltsraum NB 26, die Foyers und während der Öffnungszeiten die Bibliothek zur Verfügung.

Die Bibliotheksregeln sind zu beachten.

In den Freistunden und der Zeit der Hofpause dürfen diese Schülerinnen und Schüler auch das Schulgelände verlassen; außerhalb des Schulgeländes besteht dann jedoch kein Versicherungsschutz durch die Schule.

 

  1. Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände

Selbstverständlich sind alle gehalten, auf andere Rücksicht zu nehmen, niemanden zu belästigen, zu gefährden oder gar zu verletzen. Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden.

Alle Schülerinnen und Schüler verhalten sich so, dass der Unterricht – auch der Unterricht anderer Klassen und Kurse – nicht beeinträchtigt wird.

Ist im Vertretungsplan eine Stunde mit “Selbstorganisiertem Lernen- SOL“ ausgewiesen, so halten sich die Schülerinnen und Schüler ausschließlich in dem über UNTIS zugewiesenen Raum auf, ohne die benachbarten Unterrichtsgruppen zu stören.

Wegen der Verletzungsgefahr darf nicht mit Schneebällen geworfen werden.

Ballspiele im Hof sind – außer mit sogenannten Softbällen – nur unter Aufsicht einer Lehrerin oder Lehrers erlaubt. Während der großen Pause ist aus Sicherheitsgründen nur das Spielen mit Softbällen gestattet.

Besitz, Konsum und Weitergabe von Alkohol und Drogen sind strengstens untersagt.

Das Rauchen auf dem Schulgelände ist untersagt.

Der Gebrauch des Handys im Unterricht ist untersagt. Das Gerät ist während dieser Zeit ausgeschaltet und wird auf eine geeignete Weise aufbewahrt. Der Gebrauch von Smartphones wird durch eine eigene Nutzungsordnung geregelt.

Das Fotografieren und Filmen sind auf dem Schulgelände ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt. Das Recht am Bild ist unbedingt zu beachten. Die private Veröffentlichung von Fotos und Videomitschnitten im Internet ist untersagt, wenn dabei Schulveranstaltungen betroffen sind.

Mit den Räumen und den Einrichtungen der Schule muss pfleglich umgegangen werden.

Beschädigungen sind sofort der jeweiligen Klassen- bzw. Stammkursleitung zu melden. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.

Der Schulhof ist Fußgängerbereich, auf ihm darf nicht gefahren werden (auch nicht mit dem Fahrrad, Skateboards, u.a.). Fahrräder können im Fahrradkeller abgestellt werden. Für abgestellte Fahrräder wird keine Haftung übernommen.

Alle Aushänge im Schulgebäude sowie das Verteilen oder Verkaufen von Publikationen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.


Smartphone-Nutzungsordnung

Die Digitalisierung der Medienwelt schreitet mit Riesenschritten voran. Diese Entwicklung prägt auch die mediale Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Und sie macht auch vor der Schule nicht halt. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Smartphones durch Schülerinnen und Schüler in der Schule. Dieser Entwicklung will die vorliegende Nutzungsordnung für Smartphones am Carl-Bosch-Gymnasium Ludwigshafen Rechnung tragen.

Der erzieherische Beitrag zur Erlangung von Medienkompetenz im Umgang mit dem Internet ist in der heutigen Gesellschaft als wesentliche Aufgabe für Bildung und Erziehung anerkannt. Das Medium Internet ist nicht nur Lehrmittel, sondern auch Gegenstand des Unterrichts. Wegen der Bedeutung der Medienerziehung als Schlüsselkompetenz ist jede Schülerin und jeder Schüler verpflichtet, sich mit diesem Medium im Unterricht zu befassen.

Das Schulverhältnis ist als besonderes Obhutsverhältnis zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern geprägt von gegenseitigem Vertrauen, Achtung, Respekt und verantwortungsvollem Umgang mit Distanz und Nähe. Gleichzeitig verpflichtet die gemeinsame Erziehungsaufgabe Eltern und Lehrer zu einem vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenwirken sowie zu Aufgeschlossenheit und Offenheit miteinander. Im Geiste dieses gegenseitigen Vertrauens entstand diese Nutzungsordnung in Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern. Wir wollen transparente Regelungen treffen, die für alle am Schulleben Beteiligten verbindlich sind. Wir wollen nicht mit Strafen drohen, sondern mit verlässlichen Regelungen klare Rahmenbedingungen schaffen!

Daher gibt sich das Carl-Bosch-Gymnasium folgende Nutzungsregelung für Smartphones im Rahmen der Hausordnung.

Die Smartphonenutzung wird am CBG für alle Klassenstufen unter folgenden Vorgaben freigegeben:

Es besteht die Erlaubnis zur Nutzung des Smartphones in der großen Pause sowie in den Wechselpausen (und Mittagspausen für GTS-Schülerinnen und Schüler) bzw. in der unterrichtsfreien Zeit / in Freistunden auf dem Schulhof und im Schulgebäude.

Das Telefonieren ist ausschließlich auf dem Hof gestattet.
Im Unterricht sowie in der Lernzeit ist das Smartphone ausgeschaltet oder im Flugmodus, kann jedoch für unterrichtliche Zwecke benutzt werden, die von einer Lehrperson zuvor erlaubt wurden.

Im Schulhaus ist das Smartphone stets lautlos gestellt und kann ausschließlich in diesem Modus auch in der Bibliothek benutzt werden.
Es gilt ein generelles Smartphonenutzungsverbot in der Mensa sowie aufgrund der Unfallgefahr in allen Treppenhäusern des CBG.

Es herrscht nach wie vor ein generelles Verbot von Foto-, Video-, Tonaufnahmen auf dem gesamten Schulgelände (Stichwort: Recht am eigenen Bild; Ausnahme: von Lehrpersonen autorisierte Unterrichtszwecke).
Die Schulgemeinschaft verpflichtet sich, keine jugendgefährdenden und diskriminierenden Inhalte wie z.B. rassistische, sexistische, pornografische oder gewaltverherrlichende Bilder, Videos oder Texte auf das Smartphone zu laden, solche weiter zu versenden oder sonst wie zu verbreiten.

Bei Wandertagen / Klassenfahrten wird die Nutzung durch die betreuenden Lehrkräfte geregelt (z.B. Smartphone wird nachts oder zu Beginn der Fahrt bei der Lehrkraft abgegeben und bei dringendem Bedarf ausgehändigt). Diese Regelungen sind den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern bekannt zu geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Nutzung des Smartphones nach den Vorgaben der Übergreifenden Schulordnung behandelt wird (siehe §§ 95 ff ÜSchulO). Dazu zählt auch die „Wegnahme“ des Smartphones. § 96 ÜSchulO erlaubt ausdrücklich als erzieherische Maßnahme die „zeitweise Wegnahme von Gegenständen“ – also auch des Smartphones. Die „zeitweise Wegnahme“ betrifft die Dauer der laufenden Unterrichtstunde. Sollte der Verdacht bestehen, dass das Handy schwer-missbräuchlich (Mobbing, unerlaubte Aufnahmen, jugendgefährdende Inhalte, usw.) benutzt worden ist, schaltet der Schüler/ die Schülerin das Smartphone aus und es wird der Schulleitung übergeben. Dort verbleibt das Gerät, bis die Erziehungsberechtigten oder die verständigte Polizei das Gerät entsprechend untersuchen.

Dieser von der Gesamtkonferenz am 15.07.2015 beschlossene Verhaltenskodex ist Bestandteil der Hausordnung und gilt ebenso für Handys, Tablet-PCs, Laptops, Smart Watches und andere technische Geräte dieser Art wie z.B. Wearables.

Die Gesamtkonferenz erteilt der schuleigenen Arbeitsgruppe „Digitale Medien“ den Auftrag, diese Nutzungsordnung fortlaufend zu evaluieren und fortzuschreiben. Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer sind in diesem Rahmen eingeladen, gemeinsam an der (Weiter-) Entwicklung eines schuleigenen pädagogischen Konzepts zum Umgang mit digitalen Medien zu arbeiten.

Von der oben beschriebenen pädagogischen Verantwortung der Schule ausdrücklich ausgenommen sind Bereiche, die grundsätzlich in die Erziehungsverantwortung der Eltern fallen, wie z.B. das Ausstatten der Kinder mit mobilen Endgeräten und Internetzugang sowie die private Nutzung sozialer Netzwerke unter den damit verbundenen AGBs u.ä..