Hinweise zu Auslandsaufenthalten

Schriftliche Anträge zur Beurlaubung für einen privat zu organisierenden Auslandsaufenthalt aus persönlichen Gründen werden durch den Schulleiter nach erfolgter Beratung durch die Stufenleitung genehmigt.

Wir raten dazu, folgende Aspekte zu bedenken:

Im Rahmen des Studiums an einer Fachhochschule oder Universität gibt es später eine Vielzahl von Auslandssemesterangeboten an den jeweiligen Partnerhochschulen, die durch entsprechende Förderprogramme bezuschusst werden. Damit spart man viele Kosten und die Studierenden können ihrem Alter entsprechend das Gastland eigenständig erkunden.

In der Mittelstufe kann das Gastland aufgrund des jungen Alters der Schüler (-innen) oftmals nicht so eigenständig erkundet werden, wie dies bei Volljährigkeit möglich wäre. Außerdem führt ein Auslandsaufenthalt am Ende der Jahrgangsstufe 10 dazu, dass der qualifizierte Sekundarabschluss (und gegebenenfalls das Latinum) erst mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 erworben werden können.

Ein Auslandsaufenthalt während der Schulzeit wird von uns daher entweder für das zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 oder für das gesamte Schuljahr 11 empfohlen.

Dies hat folgende Vorteile:

  • Findet der Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr statt, kann der reguläre Umwahltermin (vor den Herbstferien) wahrgenommen werden. Außerdem könnten bereits Kontakte zu Mitschülerinnen oder Mitschülern geknüpft werden, die gegebenenfalls eine Versorgung mit Unterrichtsmaterialien während des Auslandsaufenthaltes übernehmen möchten.
  • Bei Rückkehr können die bevorstehenden Sommerferien genutzt werden, um sich auf das neue Schuljahr vorzubereiten und eventuell entstandene Lücken zu schließen.
  • Das Weitergehen in Jahrgangsstufe 12 ist möglich.
  • Ein freiwilliger Rücktritt ist direkt zu Beginn des Schuljahres 12 oder zum Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 12 möglich.
  • Die Noten des fehlenden Qualifikationsabschnittes 11/2 werden durch die doppelte Anrechnung der Noten des Qualifikationsabschnittes 12/2 ersetzt.

Wird ein Auslandsaufenthalt in Erwägung gezogen, sollte ein schriftlicher Beurlaubungsantrag an den Schulleiter gerichtet werden und die Fächerwahl für die Oberstufe (im Februar der Jahrgangsstufe 10) auf jeden Fall durchgeführt werden.
Die Fachlehrer (-innen) sind während des Auslandsaufenthalts nicht verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsmaterialien zu versorgen. Das Aufholen des versäumten Stoffes liegt in der Verantwortung der Schülerin bzw. des Schülers.

Ansprechpartner:
Dr. Olaf Becker (MSS-Leiter)
Dagmar Froeba (Leiterin der Jahrgangsstufen 8 – 10)