
Grundregeln des Schullebens am Carl-Bosch-Gymnasium Ludwigshafen
Vorbemerkung
Die am Schulleben des Carl-Bosch-Gymnasiums Beteiligten bilden eine Gemeinschaft. Elternhaus und Schule sind Partner, die bei der Erziehung und Bildung des Kindes gemeinsam das gleiche Ziel verfolgen. Wir achten die Persönlichkeit aller am Schulleben Beteiligten und gehen höflich und respektvoll miteinander um. Mit unserer Selbstverpflichtung auf die folgenden Regeln wollen wir diese Grundsätze fördern und vorleben.
Grundlagen eines lebendigen Schullebens im CBG
Schule braucht die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller, um ein Klima des Miteinander zu schaffen und das Wir-Gefühl der Schule zu fördern.
- Schüler und Schülerinnen können sich mit ihren Anliegen an Lehrinnen und Lehrer ihres Vertrauens wenden.
- Lehrer und Eltern suchen Kontakt zueinander und helfen sich gegenseitig bei der Lösung schulischer Probleme.
- Eltern unterstützen Lehrinnen und Lehrer und sind zu konstruktiven Gesprächen bereit.
- Eltern begleiten ihre Kinder bei der Erfüllung ihrer schulischen Aufgaben.
- Wir begegnen uns höflich und respektvoll, wir nehmen und gegenseitig ernst und arbeiten beim Lehren und Lernen vertrauensvoll zusammen.
- Wir hören einander zu und lassen uns ausreden.
- Wir behandeln einander fair – unabhängig von Herkunft und Religion, Geschlecht, Leistung und Aussehen.
- Wir setzen uns füreinander ein und helfen uns gegenseitig.
- Wir grenzen niemanden aus.
- Wir arbeiten miteinander und ermuntern uns zu Leistung.
- Wir achten die Leistung anderer.
Lernklima und Verhalten in Klasse und Schule
Gemeinsam gestalten wir ein Lernklima, in dem alle mit Freude lernen und ihre Fähigkeiten entfalten können, in dem Fehler als Schritte zur Lösung zugelassen werden und in dem alle stolz auf ihre Leistungen sein dürfen.
- Wir begrüßen uns zum Stundenbeginn.
- Wir bereiten uns angemessen vor.
- Wir bringen unser Arbeitsmaterial mit.
- Wir beteiligen uns aktiv am Unterricht.
- Wir beachten die Gesprächsregeln.
- Wir halten unseren Klassenraum in Ordnung.
- Wir gehen mit dem Mobiliar und dem Unterrichtsmaterial sorgsam um.
- Wir respektieren das Rauchverbot.
- Wir halten die Toiletten sauber.
- Wir werfen Abfälle in die dafür vorgesehenen Mülleimer.
- Wir beachten die Hausordnung.
Hausordnung
Das Zusammenleben an unserer Schule wird erleichtert, wenn alle höflich, rücksichtsvoll und tolerant miteinander umgehen. Die Regeln dieser Hausordnung sollen hierbei helfen.
- Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende
Der reguläre Unterricht beginnt um 7.55 Uhr.
Schülerinnen und Schüler halten sich bis 7.45 Uhr im Hof auf. Bei schlechtem Wetter (z. B. Regen, strenge Kälte) stehen auch die Flure des Erdgeschosses als Aufenthaltsbereich zur Verfügung.
Schülerinnen und Schüler, die vor 7.35 Uhr an der Schule eintreffen, dürfen sich in das Foyer begeben.
Ab 7.45 Uhr gehen alle zu ihren jeweiligen Sälen.
Sollte zehn Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde keine Lehrerin bzw. kein Lehrer bei der jeweiligen Klasse bzw. dem jeweiligen Kurs sein, meldet dies eine Schülerin oder ein Schüler (z. B. die Klassensprecherin / der Klassensprecher) bei der Lehrkraft, die für den Vertretungsplan zuständig ist, in Raum 304 (oder im Sekretariat).
Allen Schülerinnen und Schülern, die nach der letzten Schulstunde nicht sofort nach Hause gehen können, stehen die jeweiligen Aufenthaltsbereiche (Altbau- und Neubaufoyer) zur Verfügung.
Beginnt für eine Klasse der Unterricht später als zur ersten Stunde, so halten sich die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse vor ihrem Unterrichtsbeginn in den genannten Aufenthaltsbereichen auf.
Diese Schülerinnen und Schüler gehen erst kurz vor ihrer ersten Unterrichtsstunde zu dem jeweiligen Saal, damit andere Klassen und Kurse nicht gestört werden.
- Pausen, Freistunden, Verlassen des Schulgeländes
Zu Beginn der Hofpause gehen alle Schülerinnen und Schüler sofort zum Schulhof.
Da während der Hofpause alle Säle abgeschlossen werden, nehmen alle, die nach dieser Pause in einem anderen Saal als vor der Pause unterrichtet werden, ihre Taschen mit in den Hof.
Während der Hofpause können nur die Toiletten im Erdgeschoss des Alt- und Neubaus benutzt werden.
Bei Regenpausen stehen die Gänge des Schulhauses als Aufenthaltsbereich zur Verfügung. Die Altbauaufsicht trifft die Entscheidung und informiert die Schulgemeinschaft per Durchsage.
Wie alle Einrichtungen unserer Schule, sind auch die Anlagen im Hof pfleglich zu behandeln.
Jeder – nicht nur der jeweilige Pausendienst – achtet auf einen sauberen Schulhof.
Drei Minuten vor dem Ende der Hofpause (09:42 Uhr bzw. 11:32 Uhr) begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zügig zu ihren Klassenräumen. Der Unterricht beginnt mit dem Ende der Pause um 9:45 Uhr bzw. um 11:35 Uhr.
Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 halten sich von Beginn ihrer
ersten Unterrichtsstunde bis zu ihrem Schulschluss des jeweiligen Tages auf dem Schulgelände auf. Sie dürfen das Schulgelände nur dann verlassen, wenn es ihnen eine Lehrkraft erlaubt.
Den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 11 bis 13 stehen während ihrer Freistunden der MSS-Aufenthaltsraum NB 26, die Foyers und während der Öffnungszeiten die Bibliothek zur Verfügung.
Die Bibliotheksregeln sind zu beachten.
In den Freistunden und der Zeit der Hofpause dürfen diese Schülerinnen und Schüler auch das Schulgelände verlassen; außerhalb des Schulgeländes besteht dann jedoch kein Versicherungsschutz durch die Schule.
- Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände
Selbstverständlich sind alle gehalten, auf andere Rücksicht zu nehmen, niemanden zu belästigen, zu gefährden oder gar zu verletzen. Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden.
Alle Schülerinnen und Schüler verhalten sich so, dass der Unterricht – auch der Unterricht anderer Klassen und Kurse – nicht beeinträchtigt wird.
Ist im Vertretungsplan eine Stunde mit “Selbstorganisiertem Lernen- SOL“ ausgewiesen, so halten sich die Schülerinnen und Schüler ausschließlich in dem über UNTIS zugewiesenen Raum auf, ohne die benachbarten Unterrichtsgruppen zu stören.
Wegen der Verletzungsgefahr darf nicht mit Schneebällen geworfen werden.
Ballspiele im Hof sind – außer mit sogenannten Softbällen – nur unter Aufsicht einer Lehrerin oder Lehrers erlaubt. Während der großen Pause ist aus Sicherheitsgründen nur das Spielen mit Softbällen gestattet.
Besitz, Konsum und Weitergabe von Alkohol und Drogen sind strengstens untersagt.
Das Rauchen auf dem Schulgelände ist untersagt.
Der Gebrauch des Handys im Unterricht ist untersagt. Das Gerät ist während dieser Zeit ausgeschaltet und wird auf eine geeignete Weise aufbewahrt. Der Gebrauch von Smartphones wird durch eine eigene Nutzungsordnung geregelt.
Das Fotografieren und Filmen sind auf dem Schulgelände ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt. Das Recht am Bild ist unbedingt zu beachten. Die private Veröffentlichung von Fotos und Videomitschnitten im Internet ist untersagt, wenn dabei Schulveranstaltungen betroffen sind.
Mit den Räumen und den Einrichtungen der Schule muss pfleglich umgegangen werden.
Beschädigungen sind sofort der jeweiligen Klassen- bzw. Stammkursleitung zu melden. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
Der Schulhof ist Fußgängerbereich, auf ihm darf nicht gefahren werden (auch nicht mit dem Fahrrad, Skateboards, u.a.). Fahrräder können im Fahrradkeller abgestellt werden. Für abgestellte Fahrräder wird keine Haftung übernommen.
Alle Aushänge im Schulgebäude sowie das Verteilen oder Verkaufen von Publikationen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
Smartphone-Nutzungsordnung
§ 1 Grundsatz
(1) Ziel dieser Ordnung ist es, eine störungsfreie Lernumgebung zu gewährleisten sowie
den respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit digitalen Medien zu
fördern.
§ 2 Aufbewahrung der Geräte
(1) Das Mitbringen von Mobiltelefonen und Smartwatches in die Schule ist grundsätzlich
erlaubt.
(2) Vor dem Betreten des Schulgeländes sind alle Mobiltelefone und Smartwatches von
den Schülerinnen und Schülern auszuschalten und in den Schultaschen bis zum Ende
des Schultages aufzubewahren.
§ 3 Nutzung während der Schulzeit
(1) Während der Unterrichtszeit sowie in den Pausen ist die Nutzung von Mobiltelefonen
und Smartwatches grundsätzlich untersagt.
(2) Ausnahmen können durch Lehrkräfte für unterrichtliche Zwecke ausdrücklich erlaubt
werden.
(3) In Notfällen können Schülerinnen und Schüler über das Sekretariat Kontakt zu ihren
Erziehungsberechtigten aufnehmen.
§ 4 Sonderregelung für die Oberstufe
(1) Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufen 11–13) dürfen
ihre Mobiltelefone und Smartwatches außerhalb der Unterrichtszeiten in bestimmten,
von der Schule festgelegten Bereichen nutzen.
(2) Zu diesen Bereichen können insbesondere gehören:
• der Oberstufenaufenthaltsraum,
• das Foyer im Erdgeschoss des Altbaus,
• ausgewiesene Lern- und Arbeitsräume,
• gegebenenfalls weitere von der Schulleitung benannte Bereiche.
(3) In diesen Räumen sind Oberstufenschülerinnen und -schüler berechtigt, ihre Taschen
zu öffnen und ihre Geräte verantwortungsvoll zu nutzen.
(4) Während des Unterrichts sowie in allen anderen Bereichen des Schulgeländes gelten
für die Oberstufe die gleichen Regelungen wie für die übrigen Schülerinnen und Schüler.
(5) Die Nutzung hat rücksichtsvoll zu erfolgen.
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§ 5 Besondere Regelungen
(1) Schülerinnen und Schüler, die aus medizinischen oder pädagogischen Gründen auf
die Nutzung eines mobilen Endgeräts angewiesen sind, können eine
Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung beantragen.
(2) Für schulische Veranstaltungen außerhalb des regulären Unterrichts (z. B.
Exkursionen oder Klassenfahrten) können gesonderte Regelungen getroffen werden.
§ 6 Verstöße gegen die Handynutzungsordnung
(1) Verstöße gegen diese Ordnung stellen eine Missachtung der Schulregeln dar und
ziehen pädagogische Maßnahmen nach sich.
(2) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen können schulische
Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden.
§ 7 Haftung
(1) Die Schule übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von
Mobiltelefonen, Smartwatches oder anderer privater mobiler Endgeräte.
(2) Die Schülerinnen und Schüler sind für die sichere Aufbewahrung ihrer Geräte selbst
verantwortlich.
§ 8 Inkrafttreten
(1) Diese Handynutzungsordnung tritt am 01.08 2026 in Kraft und ist für alle Schülerinnen
und Schüler verbindlich.

